AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gültig ab 24.08.2023
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der A+M elb-care Facility Management GmbH regeln die
Erbringung von Serviceleistungen. Unter Service ist die Durchführung einer bestimmten Aufgabe sowie die
Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen durch die A+M elb-care Facility Management GmbH zu
verstehen. Ein Service kann in Form von Werk- oder Dienstleistung erbracht werden. Werk- oder
Dienstleistungen werden im Auftragsdokument als solche ausgewiesen.
1.2 Ein Vertrag kommt mit der Unterzeichnung eines Angebots durch den Auftraggeber und A+M elb-care
Facility Management GmbH zustande.
1.3 Sofern eine formlose Bestellung für die jeweilige Geschäftsart vorgesehen ist, mittels Bestellung
des Auftraggebers und Zugang einer entsprechenden Auftragsbestätigung bei A+M elb-care Facility Management
GmbH, spätestens jedoch mit Erbringung der Services zustande.
1.4 Bis zu einer Änderung gelten diese AGB für alle nachfolgenden Bestellungen.
1.5 Weitere Bedingungen für Services können sich aus Dokumenten ergeben, die von A+M elb-care Facility
Management GmbH bereitgestellt und als Anlagen und Auftragsdokumente Teil des jeweiligen Vertrags werden.
Anlagen werden durch Bezugnahme (beispielsweise in einem Auftragsdokument) Vertragsbestandteil.
1.6 Bei Widersprüchen zwischen den Bedingungen der verschiedenen Vertragsdokumente haben die
Bestimmungen von Anlagen Vorrang vor den Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen. Bedingungen eines
Auftragsdokuments haben Vorrang vor den Bestimmungen von Anlagen sowie den Bestimmungen dieser
Geschäftsbedingungen.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Gegenstand des Vertrags ist die im Hauptvertrag näher beschriebene vereinbarte Leistung.
3. Vertragsdauer
3.1 Die Vertragsdauer bestimmt sich nach der jeweiligen individualvertraglichen Vereinbarung.
4. Anpassung des Vertrages
4.1 Bei einer Änderung der gesetzlichen Bestimmungen, der gültigen Tarifverträge oder der
Rechtsprechung verpflichten sich die Parteien, die betroffenen Vertragsbedingungen entsprechend anzupassen.
Soweit tarifliche Entgelterhöhungen oder andere Umstände, die nicht von A+M elb-care Facility Management
GmbH zu vertreten sind, zu einer Kostensteigerung führen, kann A+M elb-care Facility Management GmbH die
Konditionen entsprechend anpassen.
5. Erteilung von Unteraufträgen
5.1 A+M elb-care Facility Management GmbH ist berechtigt, sich zur Durchführung der Aufträge fachlich
geeigneter Personen und Firmen als Erfüllungsgehilfen zu bedienen. Die A+M elb-care Facility Management GmbH
sucht Erfüllungsgehilfen in eigener Verantwortung aus. Erfüllungsgehilfen arbeiten im Auftrag und für
Rechnung der A+M elb-care Facility Management GmbH.
6. Kündigung
6.1 Aufträge können beiderseits mit einer Frist von 5 Arbeitstagen zum Wochenende gekündigt werden,
sofern im Hauptvertrag nichts anderes verhandelt wurde. Das Recht zur außerordentlichen (fristlosen)
Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei einer
fortgesetzten oder wiederholten Verletzung der Vertragspflichten trotz vorangegangener schriftlicher
Abmahnung oder bei einer wesentlichen Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen einer Vertragspartei
(beispielsweise Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, erfolglose Pfändung oder erheblicher
Rückstand fälliger Zahlungsverpflichtungen). Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine
gegenüber einem Mitarbeiter ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.
7. Haftung
7.1 A+M elb-care Facility Management GmbH haftet gegenüber dem Auftraggeber nur für die von ihr bzw.
ihren Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden.
7.2 Im Falle einer lediglich fahrlässigen Verletzung einer Hauptpflicht ist die Haftung auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung wegen fahrlässiger
Pflichtverletzung mit Ausnahme von Personenschäden (§14 ProdHaftG) ausgeschlossen.
7.3 Der Auftraggeber darf den Mitarbeitern von A+M elb-care Facility Management GmbH nicht mit
Geldangelegenheiten, Wertpapieren, Schmuck und sonstigen Wertgegenständen betrauen. Geschieht dies dennoch,
liegt die Haftung ausschließlich beim Auftraggeber.
7.4 Vertragliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen die A+M elb-care Facility Management
GmbH verjähren in einem Jahr ab Anspruch Entstehung, soweit nicht kürzere gesetzliche Verjährungsfristen
bestehen.
8. Rechnungsstellung
8.1 Die Rechnungsstellung basiert auf der 5-Tage-Woche (Montag bis Freitag). Soweit im
Hauptvertrag nicht anderweitig vereinbart, werden zusätzlich folgende Zuschläge zuzüglich Umsatzsteuer
berechnet.
- Feiertagsarbeit 100%
- Samstagsarbeit 25%
- Nachtarbeit 25%
- Sonntagsarbeit 50%
8.2
- Am 24.12. sowie 31.12 in der Zeit ab 14:00 Uhr erbrachte Arbeitsstunden gelten als Feiertagsarbeit und sind entsprechend der obigen Tabelle zuschlagspflichtig.
- Nachtarbeit ist die in der Zeit zwischen 22.00 und 06.00 Uhr geleistete Arbeit.
- Beim Zusammentreffen mehrerer Zuschläge ist nur der jeweils höchste zu zahlen.
8.3 Die Rechnungsstellung durch A+M elb-care Facility Management GmbH erfolgt, soweit nicht anders
geregelt, aufgrund vom Auftraggeber wöchentlich abzuzeichnender Stundennachweise; darin sind alle
Stunden zu bescheinigen, die der Mitarbeiter dem Auftraggeber zur Verfügung stand.
8.4 A+M elb-care Facility Management GmbH rechnet wöchentlich ab, wobei die Rechnungen innerhalb 7
Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig sind.
9. Gerichtsstand
9.1 Erfüllungsort, Gerichtsstand Vertragsänderungen oder -ergänzungen bedürfen der Schriftform, dies
gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Sollten
einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die
Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die betroffene Bestimmung ist durch eine
wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Erfüllungsort ist der
Sitz der jeweiligen Niederlassung. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg. Es gilt deutsches Recht unter
Ausschluss des Internationalen Privatrechts.
10. Sonstige Bestimmungen
10.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche
ausdrücklich gekennzeichnet sein.
10.2 Jede Partei wird, bevor sie rechtliche Schritte wegen Nichterfüllung einer Vertragsbedingung
unternimmt, dem anderen die Erfüllung in angemessener Weise ermöglichen.
10.3 Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die durch den Einsatz der Services angestrebten und
damit erzielten Ergebnisse.
10.4 Die Parteien sind nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.